Förderrichtlinien

Ein Förderantrag kann für Projekte eingereicht werden, die mit unserem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien übereinstimmen. Einen Antrag können gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen stellen, die sich in ihren sozialen und/oder kulturellen Projekten mit Teilhabe, Gleichstellung, Demokratieförderung, Integration, Empowerment und/oder interkulturelle Zusammenarbeit auseinandersetzen. 

Die Projekte und Anliegen werden in der Regel teilfinanziert und vorab durch das Stiftungsteam geprüft. Bevor Sie einen Förderantrag stellen und uns die entsprechenden Dokumente zukommen zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte vorab per Mail, um in einem zuerst das Projektvorhaben mit uns zu besprechen, bevor die weiteren Schritte des Bewerbungsverfahrens eingeleitet werden.

Weitere Infos zur Antragstellung

 

Um einen Förderantrag zu stellen, müssen folgende Informationen vollständig via Mail eingereicht werden: 

  • Informationen über den*die Antragsteller*in (Name, Ansprechpartner*in, ggf. Institution), Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, ggf. Homepage), Bankverbindung (IBAN, BIC), Name des Veranstaltungsraums (Adresse, Veranstalter*in, ggf. Homepage)

  • Detaillierte Darstellung des Vorhabens, Projektbeschreibung inkl. Ziel des Projekts (max. 1 DIN-A4 Seite), Zeitraum des Projekts

  • Budgetplan: Auflistung der Gesamtkosten des Projekts sowie detaillierte Aufstellung der Einzelkosten, Angabe aller beantragten bzw. bereits zugesagten Mittel, Angabe zum beantragten Betrag bei der Ursula-Wandres-Stiftung

  • Zusätzliches Material: wie CV, Projekterfahrungen, Portfolio

  • unterschriebene Versicherung, dass die im Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind

  • Vorlagen: Antragsformular

Die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen kann bis zu acht Wochen dauern. Wir akzeptieren ausschließlich Online-Bewerbungen.

Die Ursula-Wandres-Stiftung zahlt bei einer erfolgreichen Antragstellung die Fördergelder nach Unterzeichnung eines Vertrages aus, wobei sich die Mittelverwendung nach dem im Antrag angegebenen Projektziel und -zweck richtet, der in Übereinstimmung mit der Satzung stehen muss. Bei Missachtung kann die Ursula-Wandres-Stiftung die gewährten Mittel zurückfordern.

Nach Projektabschluss ist ein Nachweis innerhalb von drei Monaten via Mail an die Stiftung zu übersenden. Der Tätigkeitsbereich muss folgende Inhalte enthalten:

  • kurzer Bericht und ggf. kurze Dokumentation des Projekts

  • Projektabrechnung

  • digitales Pressefoto zur evtl. Veröffentlichung auf der Homepage der Stiftung

  • ggf. Presseveröffentlichungen, Sonstiges